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LSG Sachsen, 03.06.2014 - L 4 KN 809/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LSG Sachsen, 03.06.2014 - L 4 KN 809/12
- BSG - B 5 R 22/14 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2016 - L 6 R 161/13
Knappschaftliche Arbeiten - freigestelltes Betriebsratsmitglied
Insofern fehlt es vorliegend an der erforderlichen Kontinuität des Beschäftigungsverhältnisses (vgl zur Beendigung der Besitzschutzregelung des Einigungsvertrages bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses: BSG, Urteil vom 12. Februar 1998, B 8 KN 20/96 R, juris RdNr 24f; zur fehlenden Kontinuität bei ABM-Maßnahmen: Sächsisches LSG, Urteil vom 03. Juni 2014 - L 4 KN 809/12, juris, anschließendes Revisionsverfahren - B 5 R 22/14 R durch Rücknahme beendet), so dass § 273 Abs. 1 Satz 1 SGB VI für ihn nicht einschlägig ist. - LSG Sachsen, 13.11.2018 - L 4 KN 130/16
Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung
Vor dem Hintergrund einer Zuordnung von Beschäftigungszeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung in einem gleichgelagerten Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht (B 5 R 22/14 R, zuvor Sächsisches Landessozialgericht - L 4 KN 809/12 -) hat der Senat mit Beschluss vom 12.11.2014 das Ruhen des Verfahrens angeordnet. - LSG Sachsen, 25.08.2015 - L 4 KN 4/14
Zur Frage der Einordnung der Tätigkeit des Klägers in die allgemeine oder …
Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von seiner bisherigen Rechtsprechung zur Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem Bergbausanierungsbetrieb zur knappschaftlichen Rentenversicherung ab (vgl. die Urteile vom 3.6.2014, Az.: L 4 KN 513/12, L 4 KN 809/12 und L 4 KN 798/12).